Mindestlohn

Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrages vom 23. 05.2009

 

Der am 01. 09. 2009 in Kraft getretene Mindestlohn-Tarifvertrag ist durch den Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt.

 

Durch die Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 24. 08. 2009 ist der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe vom 23. 05. 2009 durch den Bundesar­beitsminister für allgemeinverbindlich erklärt.

 

Die Veröffentlichung der Bekanntmachung über diese Allgemeinver­bindlicherklärung ist in der Ausgabe des Bundesanzeigers, Nr. 128, S. 2996 ff. erfolgt.

 

Die sich aus § 2 der Verordnung ergebenden so genannten Anwen­dungsausnahmen entsprechen den Regelungen der Großen Einschrän­kungsklausel für Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen für das Baugewerbe in ihrer letzten Fassung vom 15. 05. 2008.

 

Der maßgebliche Auszug aus der heutigen Ausgabe des Bundesanzei­gers sowie die zu der Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrages herausgegebene Pressemitteilung vom 28. 08. 09 sind diesem Artikel als Anlagen nachstehend beigefügt.

 

 

Anlagen Mindestlohn:
 

 Mindestlohn Anlage 1
 Mindestlohn Anlage 2