Allgemeinverbindlicherklärung
des Mindestlohn-Tarifvertrages vom 23. 05.2009
Der am 01. 09. 2009 in Kraft getretene
Mindestlohn-Tarifvertrag ist durch den Bundesarbeitsminister für
allgemeinverbindlich erklärt.
Durch die Siebte Verordnung über zwingende
Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 24. 08. 2009 ist der
Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe vom 23. 05. 2009
durch den Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Veröffentlichung der Bekanntmachung über diese
Allgemeinverbindlicherklärung ist in der Ausgabe des Bundesanzeigers,
Nr. 128, S. 2996 ff. erfolgt.
Die sich aus § 2 der Verordnung ergebenden so genannten
Anwendungsausnahmen entsprechen den Regelungen der
Großen Einschränkungsklausel für Allgemeinverbindlicherklärungen von
Tarifverträgen für das Baugewerbe in ihrer letzten Fassung vom 15. 05. 2008.
Der maßgebliche Auszug aus der heutigen Ausgabe des
Bundesanzeigers sowie die zu der Allgemeinverbindlicherklärung des
Mindestlohn-Tarifvertrages herausgegebene Pressemitteilung vom
28. 08. 09 sind diesem Artikel als Anlagen nachstehend beigefügt.
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Anlagen Mindestlohn: |
Mindestlohn Anlage 1
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Mindestlohn Anlage 2
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