Nachstehend erhalten Sie die Berechnung der betrieblichen Ausbildungskosten und der Stundenverrechnungssätze für den gewerblichen Lehrling.
Aufgrund der Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen zum 01. 04. 2010 hat der ZDB beispielhaft den Stundenverrechnungssatz eines gewerblichen Lehrlings berechnet.
In den Berechnungsbeispielen wird die überbetriebliche Ausbildung – bezogen auf die gesamte Ausbildungsdauer von drei Jahren – mit mindestens 32 jedoch höchstens 37 Wochen angesetzt.
Die Berufsschuldauer wurde in jedem Lehrjahr konstant mit 62 Tagen angesetzt und ist betriebsindividuell zu prüfen.
Die Erstattung der Ausbildungsvergütungen für insgesamt 17 der 36 Monate der Ausbildung zuzüglich der 20 %igen Sozialaufwandserstattung der ULAK an den Ausbildungsbetrieb entspricht rund 25 % der gesamten betrieblichen Ausbildungskosten für einen Lehrling inklusive aller Lohnzusatzkosten und Gemeinkosten.
Die Kosten für einen gewerblichen Lehrling betragen in der Beispielrechnung bei einer überbetrieblichen Ausbildungsdauer von 37 Wochen und unter Berücksichtigung der Rückerstattung der ULAK abhängig vom Lehrjahr zwischen:
- 15,41 und 24,42 €/h in den alten Bundesländern und
- 12,88 und 19,68 €/h in den neuen Bundesländern.
Die Ermittlung der leistungsbezogenen Stundenverrechnungssätze zeigt, dass bei einem Ansatz der Lehrlingsleistung von
- 45 % der Facharbeiterleistung im 1. Lehrjahr,
- 60 % der Facharbeiterleistung im 2. Lehrjahr und
- 75 % der Facharbeiterleistung im 3. Lehrjahr
auf Basis der Kostenansätze für einen Facharbeiter der Lohngruppe 4 und einer überbetrieblichen Ausbildung von 37 sowie auch von 32 Wochen eine Kostendeckung gegeben ist.
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Anlagen Stundenverrechnungssatz für den gewerblichen Lehrling: |
Stundenverrechnungssatz Lehrling Anlage 1
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Stundenverrechnungssatz Lehrling Anlage 2
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